Rechtsprechung
BGH, 21.05.1953 - 4 StR 787/52 |
Wegschaffung eines Betrunkenen
§ 249 StGB, Sachherrschaft, 'mit Gewalt', subjektive Kausalität, (keine) Gewaltempfindung durch Opfer
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 249
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Gewalt ggü. Schlafenden, Bewusstlosen, Betrunkenen
Papierfundstellen
- BGHSt 4, 210
- NJW 1953, 1400
Wird zitiert von ... (49) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 18.12.1952 - 4 StR 622/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 21.05.1953 - 4 StR 787/52
Daß das Opfer die Anwendung der unmittelbar gegen seine Person gerichteten Gewalt empfindet, ist nicht Inhalt des Begriffs der Gewaltanwendung; es ist daher ohne Belang, daß Günther bewußtlos war, als er zum Zwecke seiner Beraubung weggebracht wurde (vgl. BGH NJW 1953, 350 Nr. 14). - BGH, 17.04.1952 - 4 StR 1032/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 21.05.1953 - 4 StR 787/52
Die von der Revision behauptete allgemeine Beweisregel, daß zur Überführung eines Angeklagten in keinem Falle die bloße Einlassung eines Mitangeklagten ausreichen könne, setzt sich in Widerspruch zu dem Verfahrensgrundsatze freier Beweiswürdigung (§ 261 StPO - vgl. BGH 4 StR 1032/51 vom 17.4.1952). - RG, 02.03.1918 - V 948/17
Ist es ein Revisionsgrund, wenn bei der Vernehmung eines Sachverständigen ein …
Auszug aus BGH, 21.05.1953 - 4 StR 787/52
Die - auch für die Hauptverhandlung geltende - Vorschrift des § 80 Abs. 2 StPO ergibt nämlich zwingend, daß der Sachverständige bei der Vernehmung des Angeklagten zwar anwesend sein darf, aber nicht anwesend sein muß (vgl. RGSt 52, 161; BGH JZ 1952, 89).
- BGH, 20.01.2016 - 1 StR 398/15
Raub (Finalzusammenhang zwischen Einsatz des qualifizierten Nötigungsmittels und …
Der Tatbestand verlangt allerdings nicht, dass der Einsatz des Nötigungsmittels objektiv erforderlich ist oder die Wegnahme zumindest kausal fördert (BGH, Urteile vom 21. Mai 1953 - 4 StR 787/52, BGHSt 4, 210, 211 und vom 19. April 1963 - 4 StR 92/63, BGHSt 18, 329, 331). - BGH, 19.04.1963 - 4 StR 92/63
Handtasche - § 249 StGB, 'Gewalt': geringe Kraftentfaltung ist ausreichend …
Die Gewaltanwendung (§ 249 StGB) erfordert auch keine besondere Entfaltung körperlicher Kraft, wie das Landgericht meint (BGHSt 1, 145; 4, 210) [BGH 19.05.1953 - 2 StR 445/52].Maßgebend ist allein seine Vorstellung und sein Wille (BGHSt 4, 210, 211 [BGH 21.05.1953 - 4 StR 787/52] und 1, 145).
- BGH, 15.09.1964 - 1 StR 267/64
Wegnahme nach Kuß - § 249 StGB, (Ausnutzen von) Gewalt, finale Verknüpfung
Der Tatbestand des Raubes erfordert allerdings, daß die Gewalt das Mittel sein muß, um die Wegnahme der Sache zu ermöglichen; die Gewalt muß also zum Zweck der Wegnahme angewendet werden (BGHSt 4, 210; RGSt 67, 183, 186).Auch ein Schlafender oder Bewußtloser kann beraubt werden (vgl. KGSt 67, 183, 186; BGHSt 4, 210).
- BGH, 27.05.1982 - 4 StR 181/82
Verurteilung wegen Raubes - Gewaltanwendung zum Zwecke der Wegnahme - Vorliegen …
§ 249 StGB setzt voraus, daß der Täter zum Zwecke der Wegnahme Gewalt gegen eine Person anwendet oder mit gegenwertiger Gefahr für Leib oder Leben droht (RGSt 67, 183, 186; BGHSt 4, 210, 211; 20, 32, 33; BGH NJW 1969, 919 [BGH 13.12.1968 - IV ZR 685/68]; BGH, Beschluß vom 1. Dezember 1981 - 4 StR 604/81). - OLG Nürnberg, 20.11.2009 - 1 St OLG Ss 163/09
Verwahrungsbruch und Störung der Totenruhe: Wegnahme des Zahngoldes Verstorbener …
Ein ständiges Bewusstsein der Sachherrschaft ist dabei ebenso wenig erforderlich (BGHSt 4, 210, 211;… Fischer, StGB 56. Aufl. § 242 Rn. 13), wie ein sich auf jede einzelne Sache erstreckender Beherrschungswille (RGSt 50, 46, 48). - BGH, 28.07.2020 - 2 StR 229/20
Diebstahl (Wegnahme: Gewahrsam eines Verletzten an seinen neben ihm liegenden …
Der einmal begründete Gewahrsam bleibt als tatsächliches Verhältnis, das dem Inhaber die Sachherrschaft ermöglicht, solange bestehen, bis dessen tatsächliche Einwirkungsmöglichkeit verloren geht (vgl. BGH, Urteil vom 21. Mai 1953 - 4 StR 787/52, BGHSt 4, 210, 211). - BGH, 16.01.2003 - 4 StR 422/02
Bedingter Tötungsvorsatz (Beweiswürdigung; gefährliche Handlungen); Raub (finale …
Der Tatbestand des Raubes erfordert, daß die Gewalt als Mittel eingesetzt wird, um die Wegnahme der Sache zu ermöglichen (st. Rspr.; vgl. BGHSt 4, 210, 211; 20, 32, 33;… BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 7 = StV 1995, 416 m.w.N.). - BGH, 11.09.2018 - 1 StR 413/18
Raub (erforderliche Verknüpfung von Nötigungshandlung und Wegnahme: …
Der Tatbestand verlangt allerdings nicht, dass der Einsatz des Nötigungsmittels objektiv erforderlich ist oder die Wegnahme zumindest kausal fördert (BGH, Urteile vom 20. Januar 2016 - 1 StR 398/15, BGHSt 61, 141; vom 21. Mai 1953 - 4 StR 787/52, BGHSt 4, 210, 211 und vom 19. April 1963 - 4 StR 92/63, BGHSt 18, 329, 331). - BGH, 12.04.1956 - 4 StR 60/56 Der eine schlug Ke nieder, B und K nahmen ihm seine Aktentasche und Geldbörse weg, woran der Überfallene trotz seiner Besinnungslosigkeit noch Gewahrsam hatte (vgl. auch BGHSt 4, 210, 211; NJW 1955, 1238 Nf. 16).
- BGH, 21.10.1969 - 1 StR 328/69
Verletzung der Aufklärungspflicht - Verminderung der Zurechnungsfähigkeit bei …
Zwar ist die - sich aus dem Urteilszusammenhang ergebende - Auffassung des Tatrichters unbedenklich, daß der Überfallene trotz seines Zustandes noch Gewahrsam an seinen Sachen besaß (BGHSt 4, 210, 211 [BGH 21.05.1953 - 4 StR 787/52], mit weiteren Nachweisen; BGHSt 20, 32, 33) [BGH 15.09.1964 - 1 StR 267/64].Der Tatrichter beruft sich hierzu auf die Entscheidung des 4. Strafsenats BGHSt 4, 210-212.
Die Täter hatten sich die schweren Mißhandlungen als Mittel zur Sachwegnahme gedacht (BGHSt 4, 211 [BGH 21.05.1953 - 4 StR 787/52]).
- BGH, 24.10.1973 - 2 StR 362/73
Auf Bewußtlosigkeit beruhende Unfähigkeit eines Opfers zur Äußerung seines …
- BGH, 06.10.1992 - 1 StR 554/92
Voraussetzungen für das Vorliegen des Raubtatbestands - Gewalt gegen eine Person …
- BGH, 24.09.1953 - 4 StR 396/53
Rechtsmittel
- BGH, 11.11.1954 - 4 StR 470/54
Rechtsmittel
- BGH, 19.11.1965 - 4 StR 547/65
Verurteilung wegen Diebstahls im Rückfall - Weiterbestehen der Sachherrschaft bei …
- BGH, 07.09.1994 - 2 StR 431/94
Finale Verknüpfung der Anwendung von Gewalt zum Zwecke der Wegnahme als …
- BGH, 28.07.1967 - 4 StR 243/67
- BGH, 10.09.1991 - 5 StR 373/91
Voraussetzungen für das Vorliegen einer einheitlichen (fortgesetzten) Tat - …
- BGH, 17.01.1995 - 4 StR 738/94
Raub - Diebstahl - Wegnahme - Finale Verknüpfung - Zeitlicher Zusammenhang - …
- BGH, 01.12.1981 - 4 StR 604/81
Zweckrichtung der Gewalt zur Erfüllung des Tatbestandes des § 249 Strafgesetzbuch …
- BGH, 02.10.1973 - 1 StR 422/73
Vorliegen des Raubtatbestandes bei zuerst anderen Zwecken dienender …
- BGH, 14.07.1971 - 3 StR 87/71
60 DM aus der Handtasche - § 316a StGB aF, Art. 1, 20 GG, Art. 3 MRK, …
- LG Bielefeld, 24.08.2010 - 14 Ns 35/10
- BGH, 25.05.1977 - 3 StR 130/77
Strafzumessungserwägungen beim Handel mit Betäubungsmitteln (Heroin) - …
- BGH, 06.07.1971 - 5 StR 258/71
Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens zur Beurteilung einer …
- BGH, 17.01.1967 - 1 StR 645/66
Vorliegen einer Arglosigkeit und Wehrlosigkeit bei einer heimtückischen Tötung - …
- BGH, 13.02.1959 - 4 StR 511/58
- BGH, 27.09.1955 - 1 StR 186/55
Rechtsmittel
- BGH, 06.05.1980 - 1 StR 88/80
Ermessensspielraum des Tatrichters hinsichtlich der Strafzumessung unter …
- BGH, 11.11.1970 - 4 StR 477/70
Voraussetzungen des Raubtatbestandes - Köperverletzung und Diebstahl in …
- BGH, 14.04.1967 - 4 StR 59/67
Verurteilung wegen Vermögensdelikten und gefährlicher Körperverletzung - …
- BGH, 15.07.1964 - 2 StR 252/64
Rechtsmittel
- BGH, 25.04.1961 - 1 StR 106/61
Ordnungsgemäße Gesamtstrafenbildung
- BGH, 11.05.1960 - 2 StR 643/59
Definition einer Gewaltanwendung - Entscheidung über die Bildung einer …
- BGH, 02.06.1959 - 5 StR 208/59
Rechtsmittel
- BGH, 10.10.1985 - 4 StR 335/85
Abwesenheit eines Angeklagten in der Hauptverhandlung während der Verhandlung und …
- BGH, 01.09.1977 - 2 StR 276/77
Ausdrückliche oder stillschweigende Verbindung zur fortgesetzten Begehung von …
- BGH, 17.09.1963 - 5 StR 341/63
Unzulässigkeit einer Verfahrensbeschwerde im strafprozessualen Revisionsverfahren …
- BGH, 10.10.1961 - 5 StR 428/61
Rechtsmittel
- BGH, 08.10.1958 - 2 StR 343/58
Rechtsmittel
- BGH, 30.11.1954 - 2 StR 193/54
Rechtsmittel
- BGH, 14.04.1954 - 1 StR 42/54
Rechtsmittel
- BGH, 15.09.1953 - 5 StR 338/53
Rechtsmittel
- BGH, 06.05.1971 - 4 StR 161/71
Vorliegen einer Gewaltanwendung
- BGH, 25.05.1966 - 4 StR 113/66
Loslassen einer Handtasche als unmittelbare Folge der Gewaltanwendung bei einem …
- BGH, 18.10.1960 - 1 StR 384/60
Einordnung eines Gebüschs in einem Park als öffentlicher Weg im Rahmen der …
- BGH, 19.11.1965 - 2 StR 415/65
Verurteilung wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerem Raub - Ablehnung …
- BGH, 02.07.1963 - 5 StR 228/63
Rechtsmittel
- BGH, 26.01.1962 - 4 StR 345/61
Rechtsmittel
Rechtsprechung
BGH, 13.05.1953 - 4 StR 92/53 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Erpressung nach § 253 StGB - Drohung durch Unterlassen
Papierfundstellen
- NJW 1953, 1400
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 06.05.1952 - 2 StR 602/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 13.05.1953 - 4 StR 92/53
Dann wäre, wie das Landgericht ebenfalls zutreffend ausgeführt hat, die Androhung des an sich erlaubten Übels das Mittel zur Erreichung eines Vermögensvorteils gewesen, auf den der Angeklagte keinen Anspruch hatte; dieses Vorgehen aber wäre rechtswidrig gewesen, weil die Zufügung des angedrohten Übels zu dem angestrebten Zwecke dem allgemeinen Rechtsbewusstsein widersprochen hätte (§ 253 Abs. 2 StGB; BGH 2 StR 602/51 vom 6. Mai 1952, vgl. auch BGHSt 1, 13, 18 f).Hätte die Strafkammer eine Nötigung des Betroffenen durch den Angeklagten feststellen können, dann wäre es auch rechtlich unerheblich gewesen, dass er nicht von sich aus eine Forderung an K. gestellt hat, sondern auf dessen Leistungsangebot eingegangen ist (BGH 4 StR 312/51 vom 21. Juni 1951; 2 StR 602/51 vom 6. Mai 1952).
- BGH, 21.06.1951 - 4 StR 312/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 13.05.1953 - 4 StR 92/53
War dem aber so, dann fehlte es nicht nur an der nach § 253 StGB erforderlichen Bereicherungsabsicht des Angeklagten, sondern schon an einer vom Nötigungswillen getragenen Drohung mit einem empfindlichen Übel (BGH 4 StR 312/51 vom! 21. Juni 1951) und damit auch an der Rechtswidrigkeit des Vorgehens des Angeklagten; denn die Ankündigung der Scheidungsklage und die Benennung des K. als Ehebruchszeuge als solche war, wie die Strafkammer mit Recht ausgeführt hat, ebensowenig wie die Ausführung dieses Vorhabens unerlaubt.Hätte die Strafkammer eine Nötigung des Betroffenen durch den Angeklagten feststellen können, dann wäre es auch rechtlich unerheblich gewesen, dass er nicht von sich aus eine Forderung an K. gestellt hat, sondern auf dessen Leistungsangebot eingegangen ist (BGH 4 StR 312/51 vom 21. Juni 1951; 2 StR 602/51 vom 6. Mai 1952).
- RG, 29.11.1900 - 2888/00
Kann durch die Ankündigung der Verweigerung weiterer Lieferung von Waren seitens …
Auszug aus BGH, 13.05.1953 - 4 StR 92/53
Die Strafkammer hat bei der rechtlichen Würdigung des Falles nicht verkannt, dass in der Erklärung des Angeklagten, sich scheiden lassen und K. als Ehebruchszeugen angeben zu wollen, die Ankündigung eines empfindlichen Übels lag (vgl. RGSt 34, 15, 19; BGH 4 StR 292/52 vom 13. November 1952).Die Revision weist in diesem Zusammenhang mit Recht darauf hin, dass es für das Tatbestandsmerkmal der Nötigung nicht darauf ankomme, ob K. sich erpresst gefühlt habe; es genügt dafür, dass der Drohende dem von ihm angekündigten Übel bestimmenden Einfluss auf den Willen des Bedrohten beigemessen hat, und dass die Drohung für den Willensentschluss des Bedrohten ursächlich war (vgl. RGSt 34, 15, 18).
- BGH, 05.01.1951 - 2 StR 29/50
Der sog. umgekehrte Irrtum über ein Blankettmerkmal
Auszug aus BGH, 13.05.1953 - 4 StR 92/53
Dann wäre, wie das Landgericht ebenfalls zutreffend ausgeführt hat, die Androhung des an sich erlaubten Übels das Mittel zur Erreichung eines Vermögensvorteils gewesen, auf den der Angeklagte keinen Anspruch hatte; dieses Vorgehen aber wäre rechtswidrig gewesen, weil die Zufügung des angedrohten Übels zu dem angestrebten Zwecke dem allgemeinen Rechtsbewusstsein widersprochen hätte (§ 253 Abs. 2 StGB; BGH 2 StR 602/51 vom 6. Mai 1952, vgl. auch BGHSt 1, 13, 18 f). - BGH, 13.11.1952 - 4 StR 292/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 13.05.1953 - 4 StR 92/53
Die Strafkammer hat bei der rechtlichen Würdigung des Falles nicht verkannt, dass in der Erklärung des Angeklagten, sich scheiden lassen und K. als Ehebruchszeugen angeben zu wollen, die Ankündigung eines empfindlichen Übels lag (vgl. RGSt 34, 15, 19; BGH 4 StR 292/52 vom 13. November 1952). - BGH, 30.09.1952 - 2 StR 63/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 13.05.1953 - 4 StR 92/53
§ 253 StGB erfordert nicht, dass die Bereicherungsvorstellung der einzige und ausschliessliche Beweggrund des Täters war (BGH 2 StR 63/52 vom 30. September 1952).
- BGH, 23.02.1961 - 4 StR 7/61
verlorene Bahnfahrkarte - § 263 StGB, 'Absicht', 'sichere und erwünschte Folge'
Desgleichen handelt der Erpresser auch dann in dem für den Tatbestand des § 253 StGB kennzeichnenden Bereicherungsstreben ("um ... zu"), wenn die Bereicherungsvorstellung nicht der ausschließliche Beweggrund für sein Handeln ist (4 StR 92/53 vom 13. Mai 1953 NJW 1953, 1400). - BGH, 06.02.1963 - 3 StR 58/62 Hieran hält er fest; er befindet sich im übrigen auch in grundsätzlicher Übereinstimmung mit den Erwägungen, die der 4. Strafsenat in dem Beschluß BGHSt 16, 1, 6f zum Absichtsbegriff beim Betrug angestellt hat, und denen ähnliche Erörterungen zum inneren Tatbestand bei der Begünstigung (BGHSt 4, 107, 108), beim räuberischen Diebstahl (BGHSt 13, 64) und bei der Erpressung (BGH NJW 1953, 1400) vorausgegangen sind.
- BGH, 03.02.1993 - 2 StR 410/92
Erpressung - Bereicherung - Persönlichkeitsrecht - Vermögensvermehrung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 14.03.1974 - 4 StR 41/74
Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit - Wegnahme einer Geldbörse in …
Als sie jedoch erkannten, daß Ö. sich aus Angst nicht nur genötigt fühlte, mit ihnen zu gehen, sondern auch dazu, ihnen Geld anzubieten und so über sein Vermögen zu verfügen, und als sie gleichwohl ihre drohende Haltung nicht aufgaben und das angebotene Geld annahmen, handelten sie auch in Bereicherungsabsicht (vgl. BGH NJW 1953, 1400; OLG Frankfurt NJW 1970, 342). - BGH, 24.02.1967 - 4 StR 426/66
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen räuberischer Erpressung in Tateinheit …
Vielmehr genügt es, daß es ihm auf sie als sichere und erwünschte Folge seines Handelns ankommt, mag sie von ihm auch nur als Mittel zu einem anderweitigen, dahinterliegenden Zweck erstrebt werden (BGHSt 16, 1 [BGH 23.02.1961 - 4 StR 7/61]; NJW 1953, 1400; vgl. ferner BGHSt 18, 246, 251 ff.) [BGH 06.02.1963 - 3 StR 58/62].